Rechtsprechung
BGH, 23.03.2016 - IX ZB 73/15 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 182 InsO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO
Berufungsverfahren: Berufungsbeschwer nach Abweisung einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle - IWW
§ 511 Abs. 2 ZPO, § 182 InsO, § 3 ZPO, § 4 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 4 InsO, § 4 Abs. 1 ZPO, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Veränderung des Werts des Beschwerdegegenstandes gegenüber dem Zuständigkeitsstreitwert erster Instanz bei unverändertem Streitgegenstand; Schadensersatzbegehren aus dem Erwerb von Kommanditbeteiligungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Feststellung von ...
- rewis.io
Berufungsverfahren: Berufungsbeschwer nach Abweisung einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Veränderung des Werts des Beschwerdegegenstandes gegenüber dem Zuständigkeitsstreitwert erster Instanz bei unverändertem Streitgegenstand; Schadensersatzbegehren aus dem Erwerb von Kommanditbeteiligungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Feststellung von ...
- rechtsportal.de
Veränderung des Werts des Beschwerdegegenstandes gegenüber dem Zuständigkeitsstreitwert erster Instanz bei unverändertem Streitgegenstand; Schadensersatzbegehren aus dem Erwerb von Kommanditbeteiligungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Feststellung von ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Feststellung zur Insolvenztabelle - Quotenerwartung und die Berufungssumme
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.01.2016 - IX ZB 57/15
Berufungsbeschwer nach Abweisung einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur …
Auszug aus BGH, 23.03.2016 - IX ZB 73/15
Dies gilt - wie der Senat mit Beschluss vom 14. Januar 2016 (IX ZB 57/15, ZIP 2016, 342) näher begründet und entschieden hat - auch für die Fälle, in denen sich bei unverändertem Streitgegenstand der Wert des Beschwerdegegenstandes gegenüber dem Zuständigkeitsstreitwert erster Instanz verändert hat.Daher kommt es für die Frage, ob die Mindestbeschwer erreicht ist, darauf an, welche Quote gemäß § 182 InsO für die Forderung zum Zeitpunkt der Einlegung der Berufung zu erwarten war (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2016 - IX ZB 57/15, ZIP 2016, 342 Rn. 13 mwN).